Fall 3 Lösung - Uni Trier: Willkommen
2013-8-18 · D ist gemäß § 823 Abs. 1 BGB dem E gegenüber zum Schadensersatz in Form der Herausgabe verpflichtet, wenn er rechtswidrig und schuldhaft das Eigentum des E verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. 1. Eigentumsverletzung D müsste durch sein Verhalten eines der in § 823 I BGB geschützten Rechtsgüter verletzt haben.