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Fall 3 Lösung - Uni Trier: Willkommen

2013-8-18 · D ist gemäß § 823 Abs. 1 BGB dem E gegenüber zum Schadensersatz in Form der Herausgabe verpflichtet, wenn er rechtswidrig und schuldhaft das Eigentum des E verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. 1. Eigentumsverletzung D müsste durch sein Verhalten eines der in § 823 I BGB geschützten Rechtsgüter verletzt haben.

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